|
Wenn personelle bzw. sachliche Unterstützung oder
spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf
Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen
oder des Landes heran gezogen werden. Alarmieren können Sie uns über
Funkmeldeempfänger oder telefonisch unter den unten angegebenen
Rufnummern.
Sie erreichen uns unter den Rufnummern
|
02621 18335 |
Telefon während der
Dienstzeiten |
|
0174 3388123 |
Rufbereitschaft |
Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst
einmal auf unserem 24 Stunden besetzten Bereitschaftshandy an und
besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten.
Gerne unterstützt Sie auch unser Fachberater vor Ort,
um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten für Ihre
Bedürfnisse anbieten zu können.
Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf
örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der
Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art
und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale
Hilfe beim THW-Geschäftsführer an.
Bei größeren Schadensereignissen werden
Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle
als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen
Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.
Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das
Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die
Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.
In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr
obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW
eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines
eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich
qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr
zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner
eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener
Verantwortung wahrnehmen.
Wer bezahlt den Einsatz ?
"...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die
Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so
sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen.
Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen
Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung
von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in
Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist
nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig..."(§ 6
THW-Abrechnungsrichtlinie).
Nochmal im Klartext: unser Einsatz ist nicht
kostenlos, aber dass THW wird keiner Feuerwehr oder Polizei eine
Rechnung stellen. Sollte die Feuerwehr im Rahmen Ihres Einsätzen eine
Rechnung erstellen, wird das THW natürlich diesem Verfahren folgen und
dem Verursacher eine Verrechnung nach der THW-Abrechnungsrichtlinie
erstellen.
Können auch Privatpersonen oder Firmen das THW
anfordern ?
Prinzipiell kann auch jede Privatperson oder Firma das THW anfordern.
Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht
in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags
anderweitig gebunden ist. Außerdem darf das THW als Behörde nicht in
Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten. Selbstverständlich haben
Sie auch die Kosten für den Einsatz oder die Hilfeleistung zu tragen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann melden Sie
sich bei uns.
Auf gute Zusammenarbeit!
|