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THW LVGst Ortsverband Lahnstein

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Anforderer

Wenn personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden. Alarmieren können Sie uns über Funkmeldeempfänger oder telefonisch unter den unten angegebenen Rufnummern.
Sie erreichen uns unter den Rufnummern

02621 18335 Telefon während der Dienstzeiten
0174 3388123 Rufbereitschaft

Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal auf unserem 24 Stunden besetzten Bereitschaftshandy an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten.

Gerne unterstützt Sie auch unser Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten für Ihre Bedürfnisse anbieten zu können.

Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer an.

Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.

Wer bezahlt den Einsatz ?
"...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen.

Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig..."(§ 6 THW-Abrechnungsrichtlinie).

Nochmal im Klartext: unser Einsatz ist nicht kostenlos, aber dass THW wird keiner Feuerwehr oder Polizei eine Rechnung stellen. Sollte die Feuerwehr im Rahmen Ihres Einsätzen eine Rechnung erstellen, wird das THW natürlich diesem Verfahren folgen und dem Verursacher eine Verrechnung nach der THW-Abrechnungsrichtlinie erstellen.

Können auch Privatpersonen oder Firmen das THW anfordern ?
Prinzipiell kann auch jede Privatperson oder Firma das THW anfordern. Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags anderweitig gebunden ist. Außerdem darf das THW als Behörde nicht in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten. Selbstverständlich haben Sie auch die Kosten für den Einsatz oder die Hilfeleistung zu tragen.

Haben Sie noch weitere Fragen?  Dann melden Sie sich bei uns.

Auf gute Zusammenarbeit!
 

Die Einsatzoptionen des THW